GARANTIEBESTIMMUNGEN
Garantie wird nur bei vorheriger Zustimmung von Cargo Floor B.V. gewährt! Bei einem Garantieantrag sollen Sie immer vorab Cargo Floor B.V. ein Antragformular zuschicken. Der Garantieantrag finden Sie unter der Downloads.
Die Garantiebestimmungen, mit dem entsprechenden Wortlaut der aktuellen Version der „Metaalunie“ Bedingungen, wie diese bei der Geschäftsstelle des Landgerichts in Rotterdam deponiert worden sind, sind uneingeschränkt gültig. Auf Anfrage erhältlich.
Nachstehend finden Sie einen kurzen Auszug aus diesen Bestimmungen:
Auf alle von uns gelieferten Materialien, die zu dem Cargo Floor System gehören, leisten wir eine Garantie von 12 Monaten, deren Dauer unmittelbar nach der Montage beginnt. Bei Störungen und/oder Fabrikationsfehlern sind wir nur dann für die kostenlose Stellung von Ersatzteilen verpflichtet, wenn:
- das Cargo Floor System gemäß unseren Einbauvorschriften durch Ihren Karosseriehersteller
eingebaut wurde;
- unsere Wartungs- und Bedienungsvorschriften eingehalten wurden;
- im Fall einer Störung, der Installateur oder Cargo Floor diesbezüglich umgehend unterrichtet
wurden.
Nicht von der Garantie abgedeckt sind:
- Störungen an oder verursacht durch nicht von Cargo Floor B.V. gelieferte(n) Anlagen und Geräten;
- Störungen auf Grund von Verschmutzung und/oder falschem Öl;
- Störungen, die durch überhitztes Öl verursacht werden, T. max. £ 70 °C
- Störungen, die durch Überladung oder unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurden;
- Störungen, die durch von Dritten vorgenommenen Reparaturen verursacht wurden;
- Filterelemente und Verschleißteile;
- Defekte an elektrischen Komponenten, infolge von schadhaften/falschen Anschlüssen und/oder
falschen elektrischen Spannungen;
- Folgeschaden.
Die Garantie erlischt, wenn:
- das System für andere als die von Cargo Floor empfohlenen Zwecke eingesetzt wird;
- das Cargo Floor System von Ihrem Karosseriehersteller nicht richtig eingebaut wurde, dies
insoweit, wie dadurch die Funktionalität des Systems negativ beeinflusst wird.













